Der Einwohnerantrag gegen die vom Senat festgelegte Bebauung der Rheinpfalzallee 83 wurde mit über 1.300 Unterschriften von der BVV Lichtenberg angenommen und stand schon auf der Tagesordnung der BVV-Sitzung am 12.11.2020. Da aufgrund von COVID-19-Verdachtsfällen diese Sitzung abgesagt wurde, soll der Antrag nun auf der Sitzung am 10.12.2020 behandelt werden.
Hintergrund des Einwohnerantrags ist der BVV-Beschluss vom 19.10.2017, diese Fläche für die Allgemeinheit zu sichern: Dem Mangel an Kita- und Schulplätzen sowie Jugend- und Senioreneinrichtungen sollte mit einer Bebauung auf dieser Fläche begegnet werden. Der Senat hat das ursprüngliche, vom Bezirk eröffnete Bebauungsplanverfahren aber an sich gezogen, um auf eben jenem Grundstück eine MUF (Modulare Unterkunft für Flüchtlinge) bauen zu lassen. Der Bezirk hatte mit der Zobtener Straße zwar einen gut geeigneten Alternativstandort angeboten, doch der wurde vom Senat nicht berücksichtigt. Das Verwaltungsgericht hat kürzlich festgestellt, dass das vom Senat gewollte Bauvorhaben nach § 34 BauGB rechtswidrig sei. Der Senat hatte aber die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft – also quasi sich selbst – von den baurechtlichen Vorschriften befreit. Mit dieser Feststellung ist die Sache aber nicht ausgestanden. Die betroffenen Anwohner prüfen in der nächsten Instanz weiterzuklagen und alle Rechtsmittel auszuschöpfen. Die Befürchtung steht im Raum, dass am Standort nun ein sozialer Brennpunkt entstehen könnte. Inzwischen sind die Fragen Schul- und Kitabau im Umfeld zwar wieder in der Diskussion, aber die gerichtlich festgestellte rechtliche Fragwürdigkeit des MUF-Baus ist damit nicht vom Tisch! Der Bürgerverein Karlshorst teilt die Kritik der Anwohner am Senatsvorgehen. Der von ihm moderierte Runde Tisch mit Verwaltung und Anwohnern brachte keinerlei Annäherung und Ergebnis. Der Bürgerverein unterstützt die Anwohner.
Berlin, den 30. November 2020