Im August dieses Jahres stellten die Anwohner der Wildensteiner und der Heiligenberger Straße zwischen Ehrlich- und Wandlitzstraße plötzlich fest, dass in ihren Straßen ein halbseitiges Halteverbot ausgeschildert war. Der Grund waren die Beschwerden von BSR und ALBA, die von der Wandlitzstraße wegen beidseitig parkender Fahrzeuge nicht mehr in die Straßen einfahren konnten. Da die gesicherte Entsorgung gestört war, reagierte das Bezirksamt mit Halteverboten, was zur Verärgerung der Anlieger führte.
Der Bürgerverein versuchte wenigsten in der Heiligenberger Straße Stellplätze zu retten und bat das Bezirksamt zu prüfen, ob nach dem verengten Einfahrtsbereich in wenigstens der Rest der Straße wieder beidseitig beparkt werden darf.
Die daraufhin erneute Vermessung ergab, dass die Straße zu eng sei. Obwohl das Amt die Breite der beidseitigen Parkstreifen mit nur 2,00 m sehr entgegenkommend angesetzt hatte, verblieb eine Restdurchfahrtsbreite von 2,97 m – die Mindestbreite beträgt aber 3,05 m. Für die Wildensteiner Straße gilt dies sinngemäß.
Wie schon in der Junker-Jörg-Straße hat der Bezirk auch in der Heiligenberger und Wildensteiner Straße auf Beschwerden reagiert. Eine generelle Regelung bedeutet dies jedoch nicht.
Kritisieren müssen wir allerdings die Umsetzung der Maßnahme. Anstatt die Anwohner mit einem Hinweis z.B. per Postwurf oder Aushang zu informieren, wurden einige unsanft durch das Ordnungsamt auf die veränderte Situation aufmerksam gemacht.