Das Bezirksamt Lichtenberg teilt mit:
Interessierte können die Pläne und Entwürfe einsehen. Ziel der Planung ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes als nordöstlicher Abschluss des Wohngebietes „Seen- und Prinzenviertel“ zu den angrenzenden Bahnanlagen.
Zum Bebauungsplan liegen umweltbezogene Informationen vor. Der vollständige Wortlaut zu den umweltbezogenen Informationen ist dem Amtsblatt für Berlin Nr. 39 vom 28. September 2018 zu entnehmen.
Während der Auslegungsfrist können nur zu den geänderten und ergänzten Teilen Stellung-nahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder nur verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.